PARTNER

Partnerbedingungen – Pre-Launch und Founding Partner

1. Anbieter

HOLMI.CH, Inhaber Tolga Ulukardaslar, Einzelunternehmen, Im Stadtwald 1, 9400 Rorschach, Schweiz.

2. Gegenstand

HOLMI betreibt eine digitale Plattform für lokale Vorbestellungen zur Abholung. HOLMI stellt technische Vermittlungs-, Bestell-, Kommunikations- und Administrationsfunktionen zur Verfügung. Eine eigene Lieferfahrerlogistik ist im Grundmodell nicht Bestandteil der Leistung.

3. Vorregistrierung

Die Partner-Vorregistrierung ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keinen Anspruch auf Aufnahme, Aktivierung oder einen Founding-Platz. HOLMI kann Interessenten ablehnen, wenn betriebliche, rechtliche, qualitative oder technische Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

4. Founding Partner

5. Optionale Leistungen

Optionale Leistungen wie HOLMI Pro, Sponsored Placements, spezielle Integrationen oder zusätzliche Services werden nur nach separater Bestellung bzw. Zustimmung verrechnet. Geplanter HOLMI-Pro-Tarif: CHF 79 pro Monat plus 4 % Plattformprovision; eine Aktivierung erfolgt nicht automatisch.

6. Zahlungsgebühren

Gebühren von TWINT, PSP, Acquirer, Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern sind nicht Bestandteil der HOLMI-Plattformprovision und werden entsprechend der konkreten Zahlungsarchitektur separat getragen bzw. abgerechnet.

7. Rolle des Betriebs

Der Partner ist verantwortlich für Herstellung, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Deklaration, Preisangaben, Abgabe und Abholung der angebotenen Produkte sowie für die Einhaltung aller lebensmittel-, gewerbe-, steuer- und sonstigen betriebsspezifischen Vorschriften.

8. Lebensmittel, Allergene und Deklarationen

Der Partner stellt sicher, dass alle gesetzlich erforderlichen Informationen korrekt und aktuell vorliegen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Allergenen und weitere im Offenverkauf vorgeschriebene Informationen. HOLMI darf die Veröffentlichung oder Aktivierung von Angeboten verweigern bzw. pausieren, wenn notwendige Angaben fehlen oder Sicherheitsrisiken bestehen.

9. Preise und Verfügbarkeit

Partner müssen Preise und Verfügbarkeit korrekt pflegen. HOLMI darf die Darstellung offensichtlich fehlerhafter Angaben vorübergehend sperren. Eine verbindliche Preisparitätsklausel wird nicht Bestandteil der Standardbedingungen, sofern sie nicht separat rechtlich geprüft und ausdrücklich vereinbart wird.

10. Abholzeiten und Kapazitäten

Partner können geplante Abholzeiten und Kapazitätsgrenzen nutzen. HOLMI kann technisch 15-Minuten-Slots oder andere Zeitfenster vorsehen. Der Partner ist dafür verantwortlich, realistische Kapazitäten und Vorbereitungszeiten zu hinterlegen.

11. Annahme innerhalb des Zielzeitfensters

Für den späteren Bestellbetrieb ist ein operatives Ziel vorgesehen, wonach neue Bestellungen innerhalb von 90 Sekunden angenommen oder abgelehnt werden sollen. Diese 90 Sekunden sind eine HOLMI-Betriebsregel und kein TWINT-Timeout. Die konkrete Zahlungsautorisierung, Belastung oder Rückerstattung richtet sich nach dem eingesetzten PSP-/TWINT-Verfahren.

12. Storno, Ablehnung, No-Show und Refunds

Die konkreten Regeln werden vor dem Produktivstart im Partnervertrag und in den Kundenbedingungen festgelegt. Grundsätzlich soll bei Ablehnung oder technischem Timeout eine Zahlung – soweit möglich – nicht finalisiert bzw. rückabgewickelt werden. Bei bereits erfolgter Belastung erfolgt eine Rückerstattung über den eingesetzten Zahlungsdienstleister. Partner müssen Rückerstattungs- und Klärungsfälle angemessen unterstützen.

13. Abrechnung

HOLMI erstellt periodische Abrechnungen bzw. Rechnungen über die vereinbarten Plattformgebühren und Zusatzleistungen. Vorgesehen ist eine monatliche Abrechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Zahlungsfrist 10 Kalendertage. Gesetzlich geschuldete MWST wird zusätzlich ausgewiesen, sobald HOLMI mehrwertsteuerpflichtig ist.

14. Daten und Datenschutz

Partner dürfen Kundendaten nur für die konkrete Bestellung, Abholung, notwendige Kommunikation und gesetzlich zulässige Zwecke verwenden. Eine Nutzung von Bestelldaten für eigene Werbung ohne entsprechende Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung ist nicht gestattet.

15. Inhalte, Bilder und Rechte

Der Partner bestätigt, dass er über die notwendigen Rechte an bereitgestellten Logos, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten verfügt. Er räumt HOLMI für die Vertragsdauer die erforderlichen Nutzungsrechte ein, um diese Inhalte auf der Plattform und in unmittelbar damit verbundenen Vermarktungsmitteln darzustellen.

16. Qualität, Missbrauch und Sperrung

HOLMI kann Angebote oder Partnerkonten bei Sicherheitsrisiken, wiederholten Fehlbeständen, Täuschung, Rechtsverletzungen, Missbrauch, ausstehenden Pflichten oder sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen vorübergehend einschränken oder sperren. Soweit zumutbar wird vor einer dauerhaften Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

17. Systemverfügbarkeit

HOLMI bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Störungen bei Drittanbietern, Internet-/Netzausfälle oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

18. Haftung

HOLMI haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für eigene Pflichtverletzungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Recht unzulässig ist, insbesondere nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Der Partner bleibt für eigene Produkte, Deklarationen, Hygiene, Personal, Betriebsabläufe und gesetzliche Pflichten verantwortlich.

19. Vertragsdauer und Kündigung

Nach Aktivierung ist ein unbefristeter Vertrag mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende vorgesehen, sofern die individuelle Aktivierungsvereinbarung nichts anderes bestimmt.

20. Preisänderungen nach dem Founding-Zeitraum

Der Wechsel von 3 % auf 5 % nach 12 Monaten ist bereits Teil des Founding-Modells und keine spätere einseitige Preisänderung. Andere zukünftige Preisänderungen sollen mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden. Der Partner kann vor Inkrafttreten einer solchen Änderung kündigen.

21. Vertraulichkeit

Nicht öffentliche geschäftliche, technische und kommerzielle Informationen der jeweils anderen Partei sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht bereits öffentlich bekannt oder rechtmässig anderweitig verfügbar sind.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus B2B-Partnerverhältnissen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HOLMI als Gerichtsstand vorgesehen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

23. Änderungen und individuelle Vereinbarungen

Individuelle Aktivierungsbestätigungen, Tarifvereinbarungen und schriftliche Zusatzvereinbarungen gehen diesen allgemeinen Partnerbedingungen im Widerspruchsfall vor.

Stand: 16. September 2026

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